Kinder auf dem Motorrad? Guter Link!

Nachdem ich eine Weile vergeblich im Netz nach Infos zum Thema "Kinder auf dem Motorrad" gesucht habe, hat mir jemand aus meinem Lieblingsforum mit diesem Link
weitergeholfen:

http://www.motorrad-kinder.de

Allerdings hat sich dort in den Angaben für die Schweiz ein kleiner Fehler eingeschlichen. Geregelt ist es nämlich nicht im Strassenverkehrsgesetzt sondern in der Verkehrsregelnverordnung (VRV). Ich habe die Version vom 13. Nov. 1962.

Art 63, Abs 1: Auf Motorrädern darf nur ein Mitfahrer Platz nehmen; er hat rittlings zu sitzen und muss Trittbretter oder Fussrasten benutzen können. Ein Kind unter sieben Jahren darf nur auf behördlich genehmigtem Kindersitz mitgeführt werden.

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